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DSGVO-konforme Dienstplanung — was wirklich gefordert ist

Die DSGVO gilt auch für Schicht- und Personalplanung. Hier ist konkret, was Arbeitgeber tun müssen — von Rechtsgrundlage über AVV bis Löschpflicht. Mit Checkliste für HR und IT.

7 min Lesezeit~1100 Wörter

Kurzfassung: Dienstpläne enthalten personenbezogene Daten — ergo gilt DSGVO. Vier Bausteine sind Pflicht: klare Rechtsgrundlage, Auftragsverarbeitungs-Vertrag mit dem Software-Anbieter, technische Schutzmaßnahmen (TOM) und Prozesse für Auskunfts- und Lösch-Anfragen. Wer Server in Deutschland nutzt und Rollen-Trennung sauber abbildet, hat 90% schon erledigt.

Sind Dienstplan-Daten überhaupt „personenbezogen"?

Ja, eindeutig. Sobald ein Plan einer namentlichen Person eine Schicht zuweist, ist das ein personenbezogenes Datum nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO. Selbst Initialen oder Mitarbeiternummern reichen, wenn sie zuordenbar sind.

Zu den datenschutzrelevanten Dienstplan-Daten zählen typisch:

  • Name, Vorname, Personalnummer, Initialen, Kürzel
  • Schicht-Zuweisungen (wann, wo, mit wem)
  • Abwesenheiten (Urlaub, Krank, Homeoffice — sensibel!)
  • Qualifikationen und Zertifikate
  • Soll-Stunden, Ist-Stunden, Überstunden-Salden
  • Wunsch-Daten und Anträge

Krank-Daten sind besonders heikel: nach Art. 9 DSGVO sind sie Gesundheitsdaten und unterliegen strengen Verarbeitungs-Regeln. Im Plan steht oft nur „K" oder „Krank" — das ist OK, solange Diagnose-Details nicht im Tool stehen.

Rechtsgrundlage: Warum darf der Arbeitgeber das überhaupt?

Für Dienstplan-Daten greifen typisch drei Rechtsgrundlagen:

Vertragserfüllung

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO

Der Arbeitsvertrag verpflichtet beide Seiten — der Arbeitgeber muss MA einplanen, der MA muss erscheinen. Die Schicht-Zuweisung ist Teil dieser Vertragserfüllung. Für die meisten Plan-Daten greift diese Grundlage.

Beschäftigungsverhältnis

§ 26 BDSG (Beschäftigtendatenschutz)

Speziell für HR-Daten in Deutschland: § 26 BDSG erlaubt Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis, soweit erforderlich. Soll-/Ist-Stunden, Anwesenheits-Tracking, Schicht-Zuweisung — alles okay, solange verhältnismäßig.

Berechtigtes Interesse

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO

Für sekundäre Verarbeitungen — z.B. Audit-Log zur Missbrauchs-Erkennung, IP-Adresse für Sicherheits-Forensik. Erfordert immer eine Interessenabwägung gegenüber MA-Rechten.

Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) ist in der Plan-Welt selten tragfähig — sie ist immer widerrufbar und MA können sich kaum „frei entscheiden", wenn der Arbeitgeber fragt. Besser: auf Vertrag oder berechtigtes Interesse stützen.

AVV mit dem Software-Anbieter (Art. 28 DSGVO)

Sobald ein externer Anbieter (RosterIQ, jede SaaS-Software, jeder Cloud- Provider) Plan-Daten verarbeitet, ist ein Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV) Pflicht. Inhalt nach Art. 28 DSGVO:

  • Zweck und Umfang der Datenverarbeitung
  • Kategorien der betroffenen Daten und Personen
  • Vertraulichkeitspflichten des Anbieter-Personals
  • Konkrete TOM (technische und organisatorische Maßnahmen)
  • Liste der Sub-Auftragsverarbeiter (Hosting, Backup, Email)
  • Unterstützungspflichten bei MA-Anfragen (Auskunft/Löschung)
  • Lösch- oder Rückgabepflichten am Vertragsende

Der AVV ist kein Formular zum Abnicken — er ist ein echter Vertrag mit Pflichten. Seriöse Anbieter haben ihn als Standard-Dokument fertig zum Download. Wenn du ihn aktiv anfordern musst und Wochen wartest, ist das ein Warnsignal.

TOM — die technischen Schutzmaßnahmen

Art. 32 DSGVO verlangt „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen". Das ist kein Pflichten-Katalog, sondern eine risiko-orientierte Prüfung. Für Dienstplan-Software heißt das konkret:

  • Pseudonymisierung & Verschlüsselung: TLS für Transport (HTTPS), AES-256 für Backups, Passwort-Hashing (Argon2, bcrypt, nie Klartext oder MD5)
  • Zugriffskontrolle: Rollen-Modell mit feingranularer Berechtigung. Pflegedienstleitung sieht nur ihren Bereich, nicht alle.
  • Audit-Log: Wer hat wann was geändert. Bei MA-Beschwerden oder Behörden-Anfragen nachweisbar.
  • Belastbarkeit: Backups (idealerweise 3-fach: Server, Off-Site, lokaler Pull), regelmäßige Wiederherstellungs-Tests
  • Wiederherstellung: Restore-Prozesse dokumentiert, kein Single-Point-of-Failure
  • Mandantentrennung: Bei Multi-Tenant-Software müssen die Daten zwischen Kunden technisch sauber getrennt sein (z.B. Postgres RLS)

Der Software-Anbieter dokumentiert das in seinem TOM-Anhang zum AVV. Du musst es nicht selbst implementieren — du musst es prüfen.

Was ein MA von dir verlangen kann

Art. 15

Auskunftsrecht

MA fragt: 'Welche Daten habt ihr über mich?'

So gehst du vor: Innerhalb von 30 Tagen: alle Daten zusammenstellen — Plan-Historie, Anträge, Abwesenheiten, Audit-Log-Einträge zu seiner Person. Gute Software macht das als ZIP-Export auf Knopfdruck (Stammdaten als JSON + Schichten als CSV + Personalkarte als PDF).

Art. 17

Recht auf Löschung

MA fragt: 'Bitte löscht meine Daten.'

So gehst du vor: Während des Arbeitsverhältnisses meist nicht erfüllbar (Vertragsgrundlage). Nach Vertragsende: Daten werden je nach Aufbewahrungspflicht (z.B. 6 Jahre für Lohn-Daten, GoBD) verschlüsselt archiviert oder gelöscht. Audit-Log wird typischerweise pseudonymisiert (Name → Hash), nicht physisch gelöscht.

Art. 20

Datenübertragbarkeit

MA fragt: 'Gebt meine Daten in einem gängigen Format raus.'

So gehst du vor: CSV oder JSON-Export reicht. Die Pflicht ist enger als das Auskunftsrecht — nur Daten, die der MA selbst bereitgestellt hat (z.B. Anträge), nicht abgeleitete Daten.

Art. 21

Widerspruchsrecht

MA widerspricht der Datenverarbeitung auf Basis berechtigten Interesses.

So gehst du vor: Interessenabwägung durchführen. Wenn der Arbeitgeber zwingende Gründe nachweisen kann, geht die Verarbeitung weiter. Bei Werbung/Marketing greift der Widerspruch automatisch — hier praktisch nicht relevant.

Server-Standort: muss Deutschland sein?

Pflicht ist EU/EWR für Standardverarbeitung. US-Hosting (AWS, Google Cloud, Azure us-east) ist nur mit erheblichen Zusatzaufwand zulässig — Standardvertragsklauseln + Transfer-Impact-Assessment + Verschlüsselung — und nach Schrems II rechtlich riskant.

Deutschland-Hosting ist nicht zwingend, aber das einfachste Setup: keine Drittland-Übermittlung, einheitliches Recht, einfacher AVV. Anbieter wie IONOS, Hetzner, OVH, deutsche Telekom-Cloud bieten das.

DSGVO-Checkliste für deine Dienstplan-Software

  • AVV vom Anbieter vorhanden und unterzeichnet
  • Liste der Sub-Auftragsverarbeiter (Hosting, E-Mail-Versand, Backup-Provider)
  • TOM-Anhang konkret dokumentiert (nicht nur „angemessen")
  • Server-Standort EU oder DE
  • Audit-Log technisch vorhanden + exportierbar
  • Auskunfts-/Löschanfragen können vom Anbieter unterstützt werden
  • MA-App: Passwort-Hashing modern (Argon2 / bcrypt)
  • Backups verschlüsselt, Restore-Prozess dokumentiert
  • Rollen-Modell: nicht jeder sieht alles
  • Datenschutzerklärung des Arbeitgebers nennt RosterIQ als Auftragsverarbeiter

Diese Liste ist kein Audit-Ersatz, aber sie deckt 90% der typischen Audit-Fragen ab. Bei Unsicherheit: Datenschutzbeauftragten (intern oder extern) zu Rate ziehen.

Wie RosterIQ die DSGVO-Punkte abdeckt

Server bei IONOS in Frankfurt, AVV als Standard-Dokument, TOM detailliert dokumentiert, Audit-Log auf jede Plan-Änderung, Art. 15 Auskunfts-Export als ZIP mit JSON + PDF + CSV pro MA auf Knopfdruck, Postgres RLS für saubere Mandantentrennung, Argon2-Hashing für Passwörter, dreischichtige Backup-Strategie. Alles dokumentiert und prüfbar.

AVV + TOM anfordern

Disclaimer: Dieser Artikel ist eine Praxis-Übersicht und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Datenschutz-Fragen wendet euch an einen Datenschutzbeauftragten oder die zuständige Landesdatenschutzbehörde. Stand: Mai 2026.